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Corona-Krise: Gutschein statt Geld?

Gutschein, Umbuchung oder Stornierung von Reisen?
Gutschein, Umbuchung oder Stornierung von Reisen? (Foto: Pixabay)

Corona-Krise: Gutschein statt Geld?

Das Auswärtige Amt hat aufgrund der Pandemie COVID-19 eine weltweite Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen herausgegeben. Diese gilt bis mindestens Ende April 2020. Veranstalter haben Reisen und Flüge abgesagt.

Kunden können nach der aktuell gültigen EU-Richtlinie kostenfrei stornieren, wenn sie eine Reise nicht antreten können. Der Veranstalter muss das Geld innerhalb von 14 Tagen zurückzahlen.

Am 19. März 2020 hat die EU-Kommission auf die aktuelle Lage reagiert und die Reiserechts-Richtlinie angepasst: Reisende sollten nach Möglichkeit einen Reisegutschein des Veranstalters akzeptieren und von einer Stornierung absehen. Bindet ist das nicht, obgleich zahlreiche EU-Länder die Gutschein-Regel bereits anwenden.

Die Arbeitsgemeinschaft Europäischer Reiseunternehmen (AER) und der Deutsche Reiseverband (DRV) plädieren für eine Gutschein-Lösung. Fast alle Reiseveranstalter würden aufgrund der Corona-Krise in finanziellen Schwierigkeiten stecken, so die Interessenverbände der Reisebranche.

Deutsche Veranstalter und Airlines können Kunden aktuell Umbuchungen oder Gutscheine anbieten, die Kostenerstattung jedoch nicht verweigern.

Die Rückzahlungspflicht an die Kunden könnte für viele Unternehmen im Reisebereich existentielle Folgen haben. Aufgrund der Appelle aus der Reisewirtschaft hat sich nun auch die Bundesregierung für eine Gutschein-Lösung für durch die Corona-Krise abgesagte Reisen ausgesprochen.

Veranstalter sollen bis Ende 2021 von der Rückerstattungspflicht entbunden werden. Zuständig ist allerdings die EU. Das Bundesministerien für Finanzen, Wirtschaft und Justiz hat sich an Brüssel gewandt und um eine einheitliche Regelung gebeten.

Nach Angaben des Spiegels arbeitet die EU-Kommission an einem System abgesicherter Gutscheine. In Insolvenzfällen von Reiseveranstaltern soll so die Auszahlung von Gutscheinen garantiert werden.


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