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Was der Brexit für Großbritannien-Reisen bedeutet

Ab 2021 ist Grossbritannien kein EU-Mitglied mehr
Ab 2021 ist Grossbritannien kein EU-Mitglied mehr (Foto: Pixabay)

Was der Brexit für Großbritannien-Reisen bedeutet

Ende 2020 endet die Übergangsphase zwischen Großbritannien und der EU. Ab dem 01.01.2021 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitglied mehr und gilt als Drittland. Für Reisen nach England, Schottland, Wales und Nordirland wird sich für EU-Bürger manches ändern. Vieles ist noch unklar. Ein Überblick.

Reisen nach Großbritannien

  • EU-Bürger können bis Ende September wahlweise mit einem Personalausweis oder Reisepass einreisen. Ab 01. Oktober 2021 ist die Einreise nur noch mit einem gültigen Reisepass möglich.
  • Ausnahmen gibt es bis mindestens Ende 2025 für Personen mit dauerhaftem Status aufgrund des EU Settlement Scheme, Personen mit Grenzarbeitergenehmigung, S2 Healthcare Visitor sowie Swiss Service Provider.
  • Bereits vor dem EU-Austritt gab es Kontrollen bei Ein- und Ausreise, da Großbritannien nicht Teil des Schengen-Raums ist. Ob die Kontrollen ab 2021 verstärkt werden, ist aktuell noch unklar.
  • Für Kurzaufenthalte wie Urlaubsreisen ist kein Visum erforderlich.

Autoreisen in Großbritannien

  • Wer in England, Schottland, Wales und Nordirland mit dem Auto unterwegs ist, kann dies weiterhin mit einem deutschen, europäischen oder internationalen Führerschein tun.
  • Wer mit dem eigenen Auto reist, sollte sich vorab bei seiner Versicherung informieren, ob Großbritannien weiterhin auf der Grünen Karte gelistet ist, um im Fall eines Unfalls auf der sicheren Seite zu sein.
  • Wer bisher einen Mietwagen buchte, konnte sich bei Streitigkeiten an die Schlichtungsstelle ECRCS wenden. Wie das nach dem Brexit gehandhabt wird, ist noch unklar.

Unterwegs mit Bus, Bahn und Fähre

  • Kontrollen bei Reisen durch den Kanaltunnel fanden bereits vor EU-Eintritt statt. Dort ist wahrscheinlich mit keinen weitergehenden Auswirkungen für Reisende zu rechnen.
  • Wer mit dem Zug unterwegs ist, für den gelten die Bahngastrechte für grenzüberschreitende Fahrten. Das betrifft Bahnreisen von der EU nach UK, von UK nach Europa und für Fahrten innerhalb des Vereinigten Königreiches.
  • Teil-Ticketpreise können bei Zugverspätungen bei bestimmten Voraussetzungen weiterhin zurückverlangt werden, und zwar 25 Prozent bei Verspätungen zwischen 60 und 119 Minuten und ab zwei Stunden 50 Prozent des Ticketpreises.
  • Wird eine Busfahrt annulliert, können Reisende unter bestimmten Voraussetzungen die Erstattung des Fahrpreises verlangen und sich ggfs. zum Abfahrtsort zurückbringen lassen.
  • Bei Fährreisen haben Passagiere ebenfalls weiterhin ein Recht auf Entschädigung bei Verspätungen. Beispielsweise bei einer planmäßigen Fahrtzeit zwischen vier und acht Stunden gibt es bei einer zweistündigen Verspätung ein Anrecht auf eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Ticketpreises.
Ab Oktober 2021 brauchen EU-Bürger einen Reisepass
Ab Oktober 2021 brauchen EU-Bürger einen Reisepass (Foto: Pixabay)

Reisen mit Tieren

  • Wer bisher mit Hund oder Katze nach England, Schottland, Wales und Nordirland reiste, musste nur einen EU-Heimtierausweis haben.
  • Wer ab 2021 das Haustier nach UK mitnehmen will, sollte rund vier Monate vorher den Tierarzt kontaktieren, um die neuen Vorgaben zu erfüllen. Infos über die Vorgaben findet man online unter www.gov.uk/guidance/pet-travel-to-europe-from-1-january-2021

Shoppen in Großbritannien

  • Wer ab 01. Januar 2021 in England, Schottland, Wales und Nordirland im Laden kauft, kauft nach britischem Recht.
  • Ist die Ware defekt, kann man vom Händler Reparatur oder Ersatz verlangen. Bei Neuwaren: In England, Wales und Nordirland 6 Jahre lang. In Schottland 5 Jahre lang.

Krankheit und Unfälle bei UK-Aufenthalten

  • Die von deutschen Krankenkassen ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) sowie die Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) behält bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich nach dem 1. Januar 2021 im bisherigen Format ihre Gültigkeit.
  • Wer in Notfällen und bei ungeplanten Behandlungen zum Arzt geht, bekommt mit der EHIC die gleichen Leistungen wie britische Staatsbürger. Die Kosten für medizinisch notwendige Versorgung werden normalerweise von der Krankenkasse übernommen. Es kann jedoch sein, dass man in Vorleistung gehen muss.
  • Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist empfehlenswert, da die EHIC nur ungeplante Notfallbehandlungen und Unfälle abdeckt. Zudem erstatten die Krankenkassen unter Umständen nicht den kompletten Betrag zurück.

Telefonieren im Vereinigten Königreich

  • Die Regel Telefonieren, SMS versenden und Surfen kostet im EU-Ausland genau so viel wie zu Hause (Roam like at home), entfällt ab dem 01. Januar 2021.
  • Viele deutsche Netzbetreiber haben laufende Roaming-Verträge mit britischen Netzbetreibern. Bislang gibt es keine Anzeichen dafür, dass die Verträge nach der Übergangsphase aufgelöst werden sollen.
  • Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica (O2), 1 & 1 gaben gegenüber der Deutschen Presseagentur an, bis auf Weiteres nichts an den bestehenden Tarifen ändern zu wollen. Das bedeutet, es werden aktuell keine zusätzlichen Roaming-Gebühren fällig.
  • Sollten die Netzbetreiber eines Tages die Verträge kündigen, könnten für Reisende aus EU-Ländern, die sich in Großbritannien aufhalten, wieder Roaming-Gebühren anfallen.


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