Autoreisen: Wo in Europa Winterreifenpflicht ist
Winterurlaub in Corona-Zeiten – ein schwieriges Thema. Sollten die Fallzahlen in Europa es zulassen, überlegt vielleicht auch der eine oder andere doch noch zum Ende des Winters in die Ferien zu fahren.
Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt sollte man möglichst Autofahrten nur mit aufgezogenen Winterreifen unternehmen. In vielen Ländern sind diese zudem Pflicht. Das kann teuer werden.
Bevor man sich mit dem Auto auf Winterreise begibt, sollte man sich vorab über die Winterreifen-Regelungen im jeweiligen Land erkundigen.
Deutschland
In Deutschland ist die Winterreifenpflicht witterungsabhängig. Eine generelle Zeitvorgabe gibt es nicht.
Winterreifen sind bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte für alle vier Räder des Autos vorgeschrieben.
Die Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen. 4 mm sind empfohlen. Vorsicht bei alten Winterreifen: bis 31. Dezember 2017 produzierte M + S Reifendürfen bis 30. September 2024 als Winterreifen gefahren werden.
Winterreifen, die nach dem 31. Dezember 2017 produziert wurden, müssen das Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocken) tragen. Auch Allwetter- oder Ganzjahresreifen, die das Alpine-Symbol tragen, gelten als Winterreifen.
Tragen Allwetter- oder Ganzjahresreifen das M + S Symbol und wurden bis 31. Dezember 2017 produziert, dürfen sie bis 30. September 2024 als Winterreifen verwendet werden.
Hinweis: Das Herstelldatum ist anhand der vierstelligen DOT-Nummer des Reifens erkennbar. Vier Zahlen, die in einem Oval stehen. Die ersten beiden zeigen die Produktionswoche und die letzten beiden das Produktionsjahr.
Wer bei Protokollen ohne Winterreifen erwischt wird, zahlt je nach Vergehen zwischen 60 bis 120 Euro und erhält einem Punkt in Flensburg. Der Fahrzeug-Halter wird mit 75 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister bestraft.
Österreich
In Österreich gilt für Autos und Lastwagen bis 3,5 Tonnen von 1. November bis 15. April Winterreifenpflicht. Allerdings nur, wenn die Straßen mit Eis und Schnee bedeckt sind.
Die Winterreifen müssen auf allen Rädern montiert werden und die Kennzeichnung M+S, M.S oder M&S aufweisen.
Sommerreifen mit Schneeketten, zumindest auf der Antriebsachse montiert, sind erlaubt, sofern die Straße permanent oder fast immer mit Eis und Schnee bedeckt ist.
Wer den Vorschriften zuwider handelt, muss in Frankreich mit einem Bußgelder bis zu 5.000 Euro rechnen.
Schweiz
In der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht.
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ungeeigneten Reifen fährt und dabei den Verkehr behindert, muss mit einem Bußgeld in Höhe von ca. 90 Euro rechnen.
Bei Bedarf kann die Verwendung von Schneeketten mittels Schilder vorgeschrieben werden.
Italien
In Italien existiert keine generelle Winterreifenpflicht.
Verkehrszeichen schreiben Winterreifen oder Schneeketten je nach Witterung für einen bestimmten Zeitraum vor (obbligo di pneumatici invernali o catene a bordo = Winterreifenpflicht oder Schneeketten an Bord).
Im Aosta-Tal gilt vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht.
Auf der Brennerautobahn in Südtirol (A22, Abschnitt Brenner-Affi) gilt von 15. November bis 15. April Winterausrüstungspflicht. Diese Vorschrift ist erfüllt, wenn man z. B. mit Winterreifen fährt.
In Italien kann das Bußgeld bis zu 345 Euro betragen.
Frankreich
Im französischen Nachbarland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten können jedoch durch Schilder, die Autoreifen mit Schneeketten auf blauem Grund zeigen, vorgeschrieben werden. Steht unter dem Schild „Pneus neige admis“ oder „Pneus hiver admis“ darf man statt mit Schneeketten auch mit Winterreifen fahren.
Je nach Wetterlage können Schilder aufgestellt werden. Man sollte sich bei den Préfectures erkundigen.
In Frankreich liegt das Bußgeld bei 135 Euro.
EU-Länder ohne Winterreifen-Regelungen
Keine Winterreifenpflicht besteht beispielsweise in Belgien, den Niederlanden, Griechenland, Großbritannien oder Polen. Für Dänemark werden Winterreifen allerdings empfohlen.
Links
Europäische Verbraucherzentrum Deutschland: www.evz.de/reisen-verkehr/auto/winterreifenpflicht
ADAC: www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/winterreifen-schneekette/